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Die rechtsextremistische "Artgemeinschaft" wird 2023 von der damaligen Innenministerin Faeser verboten. Die Gruppierung klagt dagegen und versucht, sich harmlos zu geben. Während andere Vereinsverbote Faesers scheiterten, stuft das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot nun als rechtens ein.
Es geht um Drohungen, Körperverletzung und sogar Mord: Laut Europol werden Minderjährige in sozialen Medien angeworben, um gegen Geld Gewalttaten zu begehen. Die Aufträge dafür werden demnach auf Online-Konten platziert. Das spiegelt sich auch auf der "Most Wanted"-Liste wider.
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